Motorsägenschulungen

Gewerblicher Bereich

Zur Durchführung von Baumfällarbeiten im gewerblichen Bereich ist seitens der Sozialversicherungsträgern die notwendige Fachkunde nachzuweisen. Diese wird durch die erfolgreiche Teilnahme des 5-tätigen „AS-Baum I“ Lehrgangs vermittelt und durch eine schriftliche/praktische Abschlussprüfung kontrolliert, dokumentiert und Ihnen bescheinigt.

In Kooperation mit, der durch die SVLFG begutachteten Ausbildungsstätte, „Motorsägenschulung Siepmann“ führen wir diese Lehrgänge nach dem Rahmenplan der SVLFG durch und vermitteln Ihnen die Fachkunde gemäß UVV VSG 4.2 §3
Dabei besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungscheckverfahren oder der SVLFG-Bonusgutscheinen. Dazu geben Sie bitte bei der Anmeldung Ihre SVLF-Mitgliednummer an. Den ausgefüllten Gutschein erhalten Sie dann im Nachgang des Lehrgangs und können diesen beim Sozialsversicherungsträger einreichen.

Teilnahmevorraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Ausbildung)
  • Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung nach Vorgaben der VSG 4.2 §2 (G25/G46)
  • Gültiger Erste-Hilfe Nachweis
  • Vollständige Schutzausrüstung nach UVV VSG 1.1 §14

Die Schulungsteilnehmer sollten über eine eigene Motorsäge inkl. Betriebsstoffe verfügen, weitere Arbeitswerkzeuge werden unserseits bereitgestellt.

Lehrgangsgebühren:

  • Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 615€/Teilnehmer
  • Lehrgang für 6 Teilnehmer/Ausbilder

Lehrgangsablauf
Der Lehrgang kann an 5 zusammenhängenden Arbeitstagen oder alternativ in 2 Modulen durchgeführt werden. Diese Module sind aufgeteilt in ein 2-tägiges Anfangsmodul und einem 3-tägigen Abschlussmodul.

Zu Beginn des Lehrgangs findet ein ganztägiger Theorieunterricht statt, welcher die Grundlage für die anschließenden 3 praktischen Schulungstage bildet.

Lehrgangsende ist nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen und praktischen Prüfung am 5. Schulungstag.

Veranstaltungsorte/Termine
Durch unsere überregionales Ausbilderteam führen wir ganzjährig die Lehrgänge in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern durch.

Die Durchführung der Lehrgänge kann bei entsprechender Teilnehmeranzahl/Ausbilder individuell, zeitlich und örtlich, abgesprochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns für ein persönliches Angebot.

Anmeldung

  • Termine und Veranstaltungsorte finden Sie auf der Kooperationsseite „Motorsägenkurs-NRW“ unter folgenden Link:

AS-Baum 1 und AS-Baum 2 – Christoph Siepmann Motorsägenschulungen (motorsaegenkurs-nrw.de)

Zur Durchführung von Baumarbeiten in der Hubarbeitsbühne im gewerblichen Bereich ist seitens der Sozialversicherungsträgern die notwendige Fachkunde nachzuweisen. Diese wird durch die erfolgreiche Teilnahme des 5-tätigen „AS-Baum II“ Lehrgangs vermittelt und durch eine schriftliche/praktische Abschlussprüfung kontrolliert, dokumentiert und Ihnen bescheinigt.

In Kooperation mit, der durch die SVLFG begutachteten Ausbildungsstätte, „Astthetik Jörg Wiesenborn“ führen wir diese Lehrgänge nach dem Rahmenplan der SVLFG durch und vermitteln Ihnen die Fachkunde gemäß UVV VSG 4.2 für den Einsatz der Hubarbeitsbühne.
Dabei besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungscheckverfahren oder der SVLFG-Bonusgutscheinen. Dazu geben Sie bitte bei der Anmeldung Ihre SVLF-Mitgliednummer an. Den ausgefüllten Gutschein erhalten Sie dann im Nachgang des Lehrgangs und können diesen beim Sozialsversicherungsträger einreichen.

Teilnahmevorraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Ausbildung)
  • Qualifikation „AS-Baum I“
  • Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung nach Vorgaben der VSG 4.2 §2 (G25/G46) und Absturzgefährdung (G41)
  • Gültiger Erste-Hilfe Nachweis
  • Vollständige Schutzausrüstung nach UVV VSG 1.1 §14

Die Schulungsteilnehmer sollten über eine eigene Motorsäge inkl. Betriebsstoffe verfügen, weitere Arbeitswerkzeuge werden unserseits bereitgestellt.

Lehrgangsgebühren:

  • Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 615€/Teilnehmer
  • Lehrgang für 6 Teilnehmer/Ausbilder

Lehrgangsablauf
Die Lehrgangsdauer beträgt 5 zusammenhängende Schulungstage.

Zu Beginn des Lehrgangs findet ein ganztägiger Theorieunterricht statt, welcher die Grundlage für die anschließenden 3 praktischen Schulungstage bildet.

Lehrgangsende ist nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen und praktischen Prüfung am 5. Schulungstag.

Veranstaltungsorte/Termine
Durch unsere überregionales Ausbilderteam führen wir ganzjährig die Lehrgänge in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern durch.

Die Durchführung der Lehrgänge kann bei entsprechender Teilnehmeranzahl/Ausbilder individuell, zeitlich und örtlich, abgesprochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns für ein persönliches Angebot.

Anmeldung

  • Termine und Veranstaltungsorte finden Sie auf der Kooperationsseite „Motorsägenkurs-NRW“ unter folgenden Link:

AS-Baum 1 und AS-Baum 2 – Christoph Siepmann Motorsägenschulungen (motorsaegenkurs-nrw.de)

Der Unternehmer/Geschäftsführer hat die grundsätzliche Pflicht der Arbeitsschutzunterweisung seiner Angestellten im Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln (z.B. Motorsäge). Die Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung durch einen externen Anbieter ist möglich und sollte bei eigener fehlender Sachkunde beauftragt werden, da die entsprechende Fachkunde und Fähigkeiten zur Vermittlung zwingend erforderlich sind.

In den folgenden zitierten Gesetzen und Vorschriften ist u.a. die Unterweisungspflicht für Unternehmer beschrieben:

  • Arbeitsschutzgesetz (§12)
  • Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze und Prävention“ (§4)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§9)
  • Gefahrstoffverordnung (§14)

Unterweisungsfälligkeit:

  • mind. 1x jährlich
  • Bei Neueinstellung oder Versetzung vor Arbeitsbeginn
  • Anlassbezogen (z.B. nach einem Betriebsunfall)
  • bei besonderen Gefährdungen

Die Durchführung der Lehrgänge kann bei entsprechender Teilnehmeranzahl/Ausbilder individuell, zeitlich und örtlich, abgesprochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns für ein persönliches Angebot.

Privater Bereich

Die Landesforstbehörden, kommunale und private Forstverwaltungen fordern, vor allem von Brennholzselbstwerbern, für das Arbeiten mit der Motorsäge in ihren Waldbeständen einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis. Dieser bescheinigt dem Motorsägenführer eine Unterweisung in die fachgerechte Motorsägenhandhabung und die geltenden Sicherheitsvorschriften.

Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) bestrebt eine landesübergreifende Vereinheitlichung der einzelnen Vorschriften der Bundesländer unter dem KWF-Gütesiegel. Die grundlegende Fachkunde für das Arbeiten mit der Motorsäge im liegenden und stehenden Schwachholz (bis 20cm Brusthöhendurchmesser) wird dabei in dem KWF-Modul A vermittelt.

In Kooperation mit, der durch das KWF zertifizierten Ausbildungsstätte, „Motorsägenschulung Siepmann“ führen wir diese Lehrgänge nach den Standards des KWF durch.

Teilnahmevorraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Ausbildung)
  • Vollständige Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gesichts-/Gehörschutz, Schnittschutzhose und -schuhen, sowie Handschuhen

Die Schulungsteilnehmer sollten zudem über eine eigene Motorsäge inkl. Betriebsstoffe verfügen, weitere Arbeitswerkzeuge werden unserseits bereitgestellt.

Lehrgangsgebühren:

  • Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 205€/Teilnehmer
  • Lehrgang für 6 Teilnehmer/Ausbilder

Lehrgangsablauf
Der Lehrgangsumfang umfasst 16 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.

Der 4-stündige Theorieunterricht findet am Abend vor dem praktischen Schulungstag im Zeitraum zwischen 18:00 bis 22:00 Uhr statt. Am folgenden Tag, zwischen 8:00 bis 16:30 Uhr, werden die theoretischen Kenntnisse in der Praxis umgesetzt.

Veranstaltungsorte/Termine
Durch unsere überregionales Ausbilderteam führen wir ganzjährig die Lehrgänge in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern durch.
Die Durchführung der Lehrgänge kann bei entsprechender Teilnehmeranzahl/Ausbilder individuell, zeitlich und örtlich, abgesprochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns für ein persönliches Angebot.

Anmeldung

  • Termine und Veranstaltungsorte finden Sie auf der Kooperationsseite „Motorsägenkurs-NRW“ unter folgenden Link:

Motorsägenkurse nach KWF Standard für Brennholzselbstwerber und Hobbysäger (motorsaegenkurs.de)

Zur Durchführung von Baumfällarbeiten von mittelstarken bis starken Baumholz in Waldbeständen von Landesforstverwaltung, kommunalen und privaten Forstverwaltungen ist zumeist ein weitergehender Qualifizierungsnachweise aufbauend auf dem KWF-Modul A nachzuweisen.

Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) bestrebt eine landesübergreifende Vereinheitlichung der einzelnen Vorschriften der Bundesländer unter dem KWF-Gütesiegel. Die weiterführende Fachkunde für das Arbeiten mit der Motorsäge zur Fällung von mittelstarkem bis starkem Baumholz wird dabei in dem KWF-Modul B vermittelt.

In Kooperation mit, der durch das KWF zertifizierten Ausbildungsstätte, „Motorsägenschulung Siepmann“ führen wir diese Lehrgänge nach den Standards des KWF durch.

Teilnahmevorraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Ausbildung)
  • Qualifikation „KWF-Modul A“
  • Gesundheitliche Eignung (Bescheinigung eines Arztes)
  • Gültiger Erste-Hilfe-Nachweis
  • Vollständige Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gesichts-/Gehörschutz, Schnittschutzhose und -schuhen, sowie Handschuhen

Die Schulungsteilnehmer sollten zudem über eine eigene Motorsäge inkl. Betriebsstoffe verfügen, weitere Arbeitswerkzeuge werden unserseits bereitgestellt.

Lehrgangsgebühren:

  • Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 395€/Teilnehmer
  • Lehrgang für 6 Teilnehmer/Ausbilder

Lehrgangsablauf
Der Lehrgangsumfang umfasst 24 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.

Der 4-stündige Theorieunterricht findet am Abend vor den zwei praktischen Schulungstag im Zeitraum zwischen 18:00 bis 22:00 Uhr statt und bildet damit die Grundlage für das praktische Arbeiten mit der Motorsäge an den weiteren Schulungstagen im Zeitraum zwischen 8:00 bis 16:30 Uhr.

Veranstaltungsorte/Termine
Durch unsere überregionales Ausbilderteam führen wir ganzjährig die Lehrgänge in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern durch.

Die Durchführung der Lehrgänge kann bei entsprechender Teilnehmeranzahl/Ausbilder individuell, zeitlich und örtlich, abgesprochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns für ein persönliches Angebot.

Anmeldung

  • Termine und Veranstaltungsorte finden Sie auf der Kooperationsseite „Motorsägenkurs-NRW“ unter folgenden Link:

Motorsägenkurse nach KWF Standard für Brennholzselbstwerber und Hobbysäger (motorsaegenkurs.de)