Sachverständigentätigkeit

Forstliche Sachverständigentätigkeit – Objektive Expertise für Wald, Holz und Natur

In einer zunehmend komplexen forstlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umgebung sind unabhängige Gutachten und fachlich fundierte Stellungnahmen unverzichtbar. Als forstlicher Sachverständiger bieten wir qualifizierte Dienstleistungen zur Bewertung, Beurteilung und Dokumentation forstlicher Sachverhalte.

Unsere Gutachten liefern eine fachlich belastbare Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen, steuerliche Prozesse, Vermögensbewertungen oder Verwaltungsentscheidungen – stets neutral, nachvollziehbar und nach den geltenden fachlichen Standards erstellt.

  • Verkehrswert- und Ertragswertgutachten von Waldflächen und Forstbetrieben
  • Bewertung von  Holzvorräten Einzelstämmen und  Holzlagerplätzen
  • Ermittlung des Schadenwertes bei Kalamitäten (z. B. Sturm, Borkenkäfer, Feuer)
  • Wertermittlung im Rahmen von Erbschaft, Schenkung, Enteignung oder Verkauf
  • Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und den Richtlinien der Finanzverwaltung

Von der Einschlagsplanung bis zur Vermarktung:

  • Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten, Notaren, Behörden oder Parteien
  • Schiedsgutachterliche Tätigkeiten zur außergerichtlichen Klärung von Streitfragen
  • Ermittlung und Beurteilung bei Grenzfragen, Wegerechten, Holzdiebstahl u. ä.
  • Stellungnahmen bei Forstschäden, Vertragsstreitigkeiten oder Bewirtschaftungsfragen
  • Forsttechnische und standörtliche Beurteilungen (z. B. Bonität, Baumartenwahl)
  • Stellungnahmen zur Verkehrssicherungspflicht im Wald (z. B. entlang von Wegen)
  • Beurteilung von Maßnahmen im Rahmen von Bauvorhaben, Eingriffen oder Ausgleichsflächen
  • Ökologische Fachbeiträge im Rahmen von Forst- oder Umweltplanung
  • Aufnahme und Bewertung von Schäden (z. B. Wildschäden, Fahrspuren, Holzentnahme)
  • Fotodokumentationen, Kartierung und forstliche Geländeerhebung
  • Langfristige  Verlaufsdokumentation bei wiederkehrenden Konflikten oder Naturveränderungen

 

Unsere Tätigkeit basiert auf den gültigen forstlichen Bewertungsrichtlinien sowie einschlägigen Normen und Rechtsgrundlagen, u.  a.:

  • Bewertungsgesetz (BewG)
  • Waldgesetzgebung der Länder
  • Richtlinien für forstliche Sachverständige
  • Fachliche Standards aus der Forstwirtschaft und Holzwirtschaft

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch Ihr Anliegen, den geeigneten Gutachtentyp sowie das weitere Vorgehen.